ver.di-Bundestarifkommission beschließt Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde mit den Ländern

Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst (BTK ö.D.) hat in ihrer Sitzung am 26. August 2021 die Forderung für die Tarif- und Besoldungsrunde 2021 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beschlossen.

Um 5,0 Prozent, mindestens 150 Euro monatlich sollen die Tabellenentgelte steigen.

Die Mitglieder der BTK ö.D. waren sich einig: Ob in der Justiz, in den Verwaltungen, an den Universitäten, im Straßenbau, Küstenschutz oder in den Unikliniken der Länder – die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sichern mit ihrer Arbeit die Infrastruktur, die die Gesellschaft braucht, um gut und sicher durch die Pandemie zu kommen. Das muss auch im Tarifergebnis für die 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder deutlich werden. Der wirtschaftliche Einbruch und die hohen Ausgaben zur Krisenbekämpfung sind kein Argument gegen eine angemessene Anerkennung der Leistung. Auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben ein Recht auf gute Bezahlung. Außerdem stärken gute Tarifabschlüsse die Kaufkraft und stabilisieren damit die wirtschaftliche Entwicklung. Gute Arbeitsbedingungen und gute Löhne sind darüber hinaus die Voraussetzung dafür, dass der öffentliche Dienst ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Nur so kann es gelingen, auch weiterhin qualifizierte Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. „Handeln. Für Morgen!“ – so lautet unsere Botschaft an die Arbeitgeber der Länder.

Die Forderungen im Einzelnen

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent, mindestens aber um 150 Euro monatlich.
  • Erhöhung der Tabellenentgelte für Beschäftigte im Gesundheitswesen um 300 Euro.
    Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden, Studierenden und Praktikant*innen um 100 Euro monatlich.
  • Laufzeit 12 Monate.
  • Verlängerung der Vorschrift zur Übernahme der Auszubildenden.

Erwartungen an die Arbeitgeber richten sich zusätzlich auf:

  • Verbesserungen bei der Eingruppierung, insbesondere stufengleiche Höhergruppierung.
  • Einrichtung eines Verhandlungstisches für das Gesundheitswesen, um den besonderen Bedingungen gerecht zu werden und um Restanten (Zeitzuschläge) zu behandeln; dynamische Zulage auch für Beschäftigte der ambulanten und stationären Pflege im Vollzug (Justiz- und Maßregelvollzug) sowie den Landeskrankenhäusern.
  • Verhandlungsverpflichtung über einen Tarifvertrag für Studentische Beschäftigte.
  • Übernahme der Fahrtkosten in Höhe des monatlichen ÖPNVTickets für Auszubildende und Praktikant*innen.
  • Endlich Aufnahme der zugesagten Verhandlungen über die Eingruppierung von Beschäftigten im Straßenbau und Straßenbetriebsdienst.

Die Länder werden aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen sowie auf Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen zu übertragen.

Wie geht es weiter?

Erste Verhandlungsrunde: 8. Oktober 2021
Zweite Verhandlungsrunde: 1.–2. November
Dritte Verhandlungsrunde: 27.–28. November

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