Lasst Euch beraten!

Seit dem 1.Januar gilt das neue Tarifrecht für den Bereich der Bibliotheken auch im TV-L Bereich – auch für die Beschäftigten der Stadtteilbibliotheken des Landes Berlin.

 

Wir möchten Euch wie schon angekündigt in Kürze die wichtigsten Informationen zur Beratung des ver.di Fachbereichs Gemeinden zukommen lassen.

 

1) Die neue Eingruppierung im Überblick und die Fristen zur Antragstellung

Anbei findet ihr unser neues Flugblatt und eine sehr gute Präsentation der BIB-KEB zur neuen Eingruppierung: https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Tarif_Laender/2019/Informationsveranstaltung_EGO_TdL_Stand_2019_11_05.pdf.

 

Wichtig: Es gibt keine automatische Überleitung in die neue Entgeltordnung, sondern jede/r Einzelne muss einen Antrag bis zum 31.12.2020 stellen, der dann automatisch zum 01.01.2020 zurück wirkt. Das heißt auch, dass jede/r Beschäftigte bis zum 31.12.2020 Zeit hat, zu prüfen, ob er/sie einen Antrag stellt und sich das lohnt.

 

2) Beratung für ver.di Mitglieder

Ver.di bietet eine Beratung für ver.di Mitglieder (auch neue (!) Mitglieder) an. Wir empfehlen, dass die ver.di Mitglieder erst nach dieser Beratung die Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung stellen.

 

Ihr wollt Euch beraten lassen?

Bitte wendet Euch an folgende Adressen:

 

Beschäftigte der Stadtteilbibliotheken und weiteren Bibliotheken des Landes Berlin

Fachbereich Gemeinden

fb07.bb@verdi.de

Der Gutschein zum Download

 

Beschäftigte der ZLB sowie der Bibliotheken der Berliner Universitäten

Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

fb05.bb@verdi.de

Der Gutschein zum Download